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De-Mail (Der digitale Brief)

Briefumschlag

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen verpflichtet jede Behörde, ein De-Mail Postfach zu eröffnen (§2 Abs. 2 BremEGovG).

Allgemeine Hinweise zur Nutzung der De-Mail

Die De-Mail ist überall dort einsetzbar, wo sicher, rechtsverbindlich und nachweisbar kommuniziert werden soll. Die Nutzung der De-Mail stellt dabei u.a. die Identität der beteiligten Kommunikationspartner sicher.
De-Mails können auf elektronischem Wege u.a. die Kommunikationsverfahren (Einwurf-)Einschreiben (mittels De-Mail mit Eingangsbestätigung) oder Postzustellungsaufträge (mittels De-Mail mit Abholbestätigung nach VwZG) abbilden*. Sogenannte absenderbestätigte De-Mail können darüber hinaus in Verfahren eingesetzt werden, welche dem Schriftformerfordernis unterliegen.

*Das Anfordern der o.g. Bestätigungen ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten für den Absender verbunden.

Die Nutzung der De-Mail ist nur möglich, wenn beide Kommunikationspartner ein De-Mail-Konto haben. Um dies zu erhalten, müssen, müssen sich Anwender*innen (eine juristische oder natürliche Person) bei einem akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) anmelden und ein De-Mail-Konto eröffnen. Erst danach können De-Mails mit allen anderen De-Mail-Teilnehmern ausgetauscht werden. Der Versand und der Empfang von De-Mails erfolgt über verschlüsselte Transportwege (optional ist auch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung möglich), sodass Inhalte nicht mitgelesen oder modifiziert werden können.

De-Mail-Adressen können in einem eigenen anbieterübergreifendem De-Mail-Verzeichnisdienst veröffentlicht werden. Die Adressen sämtlicher Behörden der bremischen Verwaltung finden sich darin, unter der Domäne „bremen.de-mail.de“. Um also z.B. die De-Mail-Adresse des Senators für Finanzen Bremen zu erhalten, recherchieren Sie in der Suche nach „Der Senator für Finanzen“ und verwenden die angezeigte De-Mail-Adresse im Empfängerfeld einer neu erstellten De-Mail.